Zwangsvollstreckung
Frankreich – Deutschland
Wird ein gerichtliches Urteil oder ein vollstreckbarer Titel nicht freiwillig erfüllt, kann es erforderlich sein, Maßnahmen der Zwangsvollstreckung zu ergreifen, um die Durchsetzung der zugesprochenen Rechte sicherzustellen.
Die Zwangsvollstreckung umfasst sämtliche rechtlichen Maßnahmen, mit denen ein Schuldner zur Erfüllung seiner Verpflichtungen angehalten wird, insbesondere zur Zahlung einer Geldforderung oder zur Herausgabe eines Vermögensgegenstands.
Die Kanzlei unterstützt Sie bei der Einleitung und Durchführung von Zwangsvollstreckungsverfahren unter Berücksichtigung der Art des Titels, der wirtschaftlichen Situation des Schuldners und des jeweils anwendbaren Rechts, sowohl in Frankreich als auch in Deutschland.
Tätigkeitsschwerpunkte
- Prüfung und Umsetzung vollstreckbarer Titel
- Pfändung beweglicher und unbeweglicher Vermögenswerte
- Kontopfändungen und Forderungspfändungen
- Lohn- und Gehaltspfändungen
- Sicherungsmaßnahmen
- Einwendungen und Streitigkeiten im Vollstreckungsverfahren
Jede Vollstreckungsmaßnahme wird unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit sowie der verfahrensrechtlichen Vorgaben geplant und umgesetzt. In grenzüberschreitenden Sachverhalten begleitet die Kanzlei zudem die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen zwischen Frankreich und Deutschland.
Verfügen Sie über einen vollstreckbaren Titel oder sehen Sie sich mit einer Vollstreckungsmaßnahme konfrontiert?
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