Mandatsverhältnis

Das Verhältnis zwischen der Rechtsanwältin und dem Mandanten beruht auf gegenseitigem Vertrauen.

Der Rechtsanwalt ist an die Schweigepflicht gebunden. Die gesamte Kommunikation mit dem Anwalt, ob schriftlich oder mündlich, ist vertraulich. Anvertraute Mitteilungen dürfen ohne Zustimmung des Mandanten nicht an Dritte weitergegeben werden.
Der Mandant muss kooperativ und aufrichtig sein und der Rechtsanwältin alle relevanten Informationen zur Bearbeitung des Falles mitteilen.

In der ersten Besprechung informiert die Rechtsanwältin den Mandanten, ob sie das Mandat annimmt. Um Zeit und Aufwände zu sparen, sollte der Mandant sich auf die Besprechung vorbereiten, indem er alle Fakten seines Falles darlegt und die dazu zugehörigen Unterlagen mitbringt.

Zu jeder Zeit steht es dem Mandanten sowie der Rechtsanwältin frei, das Mandat zu beenden. Die Rechtsanwältin darf wegen Nichtzahlung von Honoraren das Mandat kündigen.

Die Kanzlei informiert den Mandanten regelmäßig über die Entwicklung seines Falles, insbesondere durch Zusendung der Korrespondenz der gegnerischen Partei.

Die Rechtsanwältin berät gemäß ihrer fachlichen Schwerpunkte. Der Umfang dieser Beratung wird am Anfang des Mandats gemeinsam mit dem Mandanten festgestellt. Wenn erforderlich, wird die Rechtsanwältin, nach Zustimmung des Mandanten, auf ihr Netzwerk von Kollegen zurückgreifen.

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