Nachehelicher Unterhalt in Frankreich (Prestation compensatoire)

Das interne französische Recht qualifiziert die Ausgleichszahlung infolge Scheidung nach Art. 270 ff Code civil ausdrücklich nicht unterhaltsrechtlich, da mit der Ehe grundsätzlich die gegenseitige Pflicht zum Unterhalt endet.

Die Ausgleichsleistung ist bestimmt, die Ungleichheit, die die Auflösung der Ehe in den jeweiligen Lebensverhältnisses verursacht, soweit wie möglich auszugleichen.

Die Berechnung und Festsetzung der Ausgleichszahlung erfolgt durch den entscheidenden Richter, wobei die Berechnungen von Fall zu Fall deutlich voneinander abweichen. Die Kriterien sind in Art. 271 Code civil aufgezählt; jedoch ist diese Aufzählung nicht abschließend. Diese Liste lautet wie folgt:

Die Berechung der Ausgleichszahlung im französischen Recht variiert stark von Fall zu Fall. In der französischen juristischen Literatur werden mehrere Methoden vorgeschlagen, um einen Ausgangswert für die prestation compensatoire zu ermitteln.

Die Ausgleichszahlung soll prinzipiell in Form eines Kapitalbetrages erfolgen, deren Höhe vom Richter festgelegt wird. Bei Leistungsunfähigkeit des Schuldners sieht das französische Recht vor, dass die Kapitalabfindung in Form von Raten gezahlt werden kann und diese Ratenzahlung die Höchstdauer von 8 Jahren nicht überschreiten darf.



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